Bitte laden Sie hier ihre Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein ärztliches Attest hoch. Handelt es sich um ein LJMU Modul, benötigen Sie auch eines der zutreffenden Anträge (s.
hier).
Hinweis: Über die Prüfungsfähigkeit entscheidet nach gängiger Rechtsprechung allein der Prüfungsausschuss der DAV/LJMU. Ihre Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung kann eine wichtige Grundlage für diese Entscheidung sein. Allein ein ärztliches Attest über Ihre Arbeitsunfähigkeit genügt dafür nicht, da in der Regel keine Rückschlüsse auf die Art der Beeinträchtigung möglich ist.
Ein Fernbleiben der Prüfung aufgrund von
Corona ist nur aufgrund eines positiven PCR-Tests möglich. Ein Schnelltest genügt dafür nicht aus.
Bei unentschuldigtem Fehlen gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden.